Oberster Gerichtshof: Vereinbarung über Unterhaltsverzicht ohne Genehmigung ungültig

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In einer aktuellen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) festgelegt, dass eine Vereinbarung zwischen den Eltern, wonach das Kind auf Unterhaltsansprüche gegenüber der Mutter verzichtet, ohne eine pflegschaftsbehördliche Genehmigung unwirksam ist. Das Gericht argumentierte, dass die Vereinbarung nicht mit der Minderjährigen selbst abgeschlossen wurde und somit ihre Rechte verletzt wurden. Diese Entscheidung stellt sicher, dass Minderjährige vor benachteiligenden Vereinbarungen geschützt sind.

Anspruch auf Kindesunterhalt: Gültig bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit unabhängig vom Alter

Der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber seinen Eltern besteht grundsätzlich unabhängig von seinem Alter und endet, wenn das Kind die Fähigkeit zur Selbstversorgung erreicht hat. Dies bedeutet, dass das Kind, sobald es das Betreuungsalter überschritten hat und in der Lage ist, sich selbst zu erhalten, keinen weiteren Unterhalt von seinen Eltern fordern kann.

Die finanzielle Unterstützung des Kindes erfolgt in Form von Naturalunterhalt, wenn das Kind mit seinen Eltern zusammenlebt.

In diesem Fall kamen die Eltern überein, dass der Vater auf die gerichtliche Durchsetzung des Kindesunterhalts gegenüber der Mutter verzichtet. Im Gegenzug dazu übernahm der Vater die Verantwortung für den Unterhalt der Tochter, falls die Mutter ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen sollte. Zusätzlich wurde vereinbart, dass die Mutter von jeglichen Schadensersatzansprüchen freigestellt wird. Die Minderjährige erhob jedoch Einspruch gegen diese Vereinbarung, weshalb die zuständige Bezirkshauptmannschaft Unterhaltsanträge gegen die Mutter stellte.

Die Unterhaltsanträge wurden vom Erstgericht aufgrund der verbindlichen Vereinbarung zwischen den Eltern abgelehnt. Das Rekursgericht hob diese Entscheidung auf und forderte das Erstgericht auf, erneut über die Unterhaltsanträge zu entscheiden. Der OGH bestätigte daraufhin, dass die Vereinbarung ohne die Zustimmung der minderjährigen Person nicht gültig ist.

Die Entscheidung des OGH macht deutlich, dass bei Vereinbarungen über den Unterhalt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben von großer Bedeutung ist. Eine gerichtliche Vereinbarung über den Unterhalt kann zwar zwischen den Unterhaltsverpflichteten und dem Unterhaltsberechtigten getroffen werden, jedoch muss sie auch mit dem Minderjährigen abgeschlossen werden und eine pflegschaftsbehördliche Genehmigung vorliegen, um wirksam zu sein.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bestätigt, dass das Kind nicht an eine Vereinbarung gebunden ist, in der es auf Unterhaltsansprüche gegenüber der Mutter verzichtet. Das Kind hat das Recht, Unterhaltsansprüche geltend zu machen und auf finanzielle Unterstützung zu bauen. Diese Entscheidung stellt sicher, dass das Kind nicht durch die Vereinbarungen der Eltern benachteiligt wird und seine Rechte gewahrt bleiben.

Mit dieser Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) werden wichtige Aspekte des Unterhaltsrechts geklärt. Minderjährige werden vor Benachteiligungen durch Vereinbarungen ihrer Eltern geschützt und ihre Rechte werden gewahrt. Es wird deutlich gemacht, dass eine Unterhaltsvereinbarung ohne Zustimmung des Kindes und ohne behördliche Genehmigung keine rechtliche Bindung hat.

Der Oberste Gerichtshof hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass Kinder in Bezug auf ihren Unterhaltsanspruch nicht benachteiligt werden dürfen. Vereinbarungen zwischen Eltern, die ohne die Zustimmung des Kindes und eine Genehmigung der Pflegschaftsbehörde getroffen werden, sind unwirksam. Diese Maßnahme stellt sicher, dass Kinder angemessen finanziell unterstützt werden und ihre Rechte gewahrt bleiben.

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