Wer haftet für Schäden durch nicht geräumtes Laub?

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Im Herbst besteht die Gefahr, dass nicht geräumtes Herbstlaub auf Gehwegen zu gefährlichen Rutschunfällen führt, wodurch sowohl Grundstückseigentümer als auch Mieter mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert werden können. Um sich vor den finanziellen Folgen solcher Unfälle zu schützen, wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Verkehrssicherungspflicht im Herbst: Räumpflicht beachten

Die Räumpflicht von Herbstlaub liegt grundsätzlich bei den Kommunen, wenn es um öffentliche Straßen und Wege geht. Sobald jedoch private Grundstücke an die Gehwege angrenzen, tragen die Grundstückseigentümer die Verantwortung für die Räumung. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen sie das Grundstück, die Gehwege und die Eingänge von Laub befreien. Wenn sie dieser Pflicht nicht ausreichend nachkommen, können Schadenersatzforderungen entstehen, wenn Personen auf dem Laub ausrutschen, warnt Boss.

Bei vermieteten Immobilien wird die Verkehrssicherungspflicht oft den Mietern auferlegt. Dies bedeutet, dass sie im Schadensfall ebenfalls haftbar gemacht werden können. Die finanziellen Konsequenzen können in solchen Fällen sehr hoch sein und im schlimmsten Fall bis zur Pfändungsgrenze gehen.

Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie bei Schäden durch Herbstlaub optimal geschützt. Die Versicherung übernimmt nicht nur die finanziellen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht, sondern wehrt auch unberechtigte Schadensersatzforderungen ab – sogar vor Gericht.

Um sich bei vermietetem Eigentum umfassend abzusichern, empfiehlt Bianca Boss den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zusätzlich zur Privathaftpflichtversicherung. Insbesondere unbebaute Grundstücke oder vermietete Gebäude, die nicht vom Eigentümer bewohnt werden, sollten separat versichert werden. Es ist wichtig, die Bedingungen der Versicherungspolice regelmäßig zu überprüfen und bei Fragen oder Unklarheiten den Versicherer zu kontaktieren, um eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten.

Eine regelmäßige Überprüfung der Deckungslücken ist empfehlenswert, um eine ausreichende Absicherung bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden sicherzustellen.

Eine Haftpflichtversicherung ist essentiell, um sich vor den finanziellen Folgen von Unfällen durch Herbstlaub zu schützen. Sie übernimmt nicht nur die Begleichung des Schadens, sondern wehrt auch ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen ab.

Um bei Schäden an vermietetem Eigentum finanziell abgesichert zu sein, sollten Vermieter neben einer Privathaftpflichtversicherung auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Um sicherzugehen, dass die Versicherung ausreichend Schutz bietet, sollten regelmäßige Überprüfungen der Deckungslücken durchgeführt werden.

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