Wann kommt die Kindergrundsicherung?

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Die Diskussionen um die Einführung einer Kindergrundsicherung haben ein Ende: Ab 2025 wird das Kindergeld abgeschafft und die Kindergrundsicherung tritt in Kraft. Familien sollten sich über die Auswirkungen und den Umfang der neuen Regelungen informieren, um ihre finanzielle Planung für die Zukunft zu optimieren.

Kinderarmut – ein Thema, das nicht unterschätzt werden darf

Das lang erwartete Konzept der Kindergrundsicherung soll endlich Realität werden: Ab 2025 wird die neue Form der finanziellen Unterstützung für Kinder in Deutschland eingeführt und das bisherige Kindergeld-System ersetzen. Ziel ist es, die Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland nachhaltig voranzutreiben und Familien mit geringem Einkommen besser zu unterstützen.

Kindergrundsicherung: Warum es höchste Zeit ist, die finanzielle Absicherung von Kindern in Deutschland neu zu denken

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter setzte sich bereits vor mehr als 20 Jahren für eine Erhöhung des Kindergeldes ein, da die gezahlte Summe nicht ausreichte, um die tatsächlichen Kosten für ein Kind zu decken. Eine Kindergrundsicherung würde dieses Problem lösen und Familien eine angemessene finanzielle Unterstützung gewährleisten.

Die Zahlen sind alarmierend: Eine Studie der Bertelsmann Stiftung belegt, dass im Jahr 2021 mehr als 20 Prozent aller Kinder und über 25 Prozent der jungen Erwachsenen in Deutschland von Armut bedroht sind. Das sind insgesamt fast 4,5 Millionen Menschen. Die geplante Einführung der Kindergrundsicherung soll dieser Entwicklung entgegenwirken.

Die Quote der armutsgefährdeten Familien in Deutschland nimmt jährlich zu und betrifft immer mehr Kinder. Dies hat zur Folge, dass Familien selbst bei elementaren Bedürfnissen wie Kleidung oder Nahrungsmitteln sparen müssen und Kinderförderung oder Bildungsmöglichkeiten nicht mehr finanzieren können.

Was ändert sich ab 2025 für Familien durch die Kindergrundsicherung?

Die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung soll dazu beitragen, die finanzielle Unterstützung von Familien und Kindern in Deutschland zu verbessern. Obwohl der genaue Betrag, den Familien erhalten werden, noch nicht feststeht, ist bekannt, dass die Kindergrundsicherung aus einem Garantiebetrag und einem Zusatzbetrag bestehen wird.

Familien mit Kindern erhalten eine Kindergrundsicherung, die sich aus einem Garantiebetrag und einem Zusatzbetrag zusammensetzt. Der Garantiebetrag beträgt 250 Euro und wird pro Kind und alle zwei Jahre angepasst. Der Zusatzbetrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter und Einkommen des Kindes und der Eltern sowie verschiedenen Leistungen wie der Kinderwohnkostenpauschale und der Pauschale für Bildung und Teilhabe. Der Gesamtbetrag soll sicherstellen, dass das Existenzminimum des Kindes gedeckt ist und kann maximal 573 Euro betragen.

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