Neue EU-Führerscheine: Umtauschfrist und Vorteile im Überblick

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Gemäß der dritten Führerscheinrichtlinie der EU müssen alle Auto- und Motorrad-Führerscheine bis spätestens Januar 2033 in den neuen EU-Führerschein im Scheckkarten-Format umgetauscht werden. Die nächste Umtauschfrist endet am 19. Januar 2023 und betrifft Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Es ist interessant zu wissen, dass der Umtausch auch vor der Frist freiwillig erfolgen kann. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Bedingungen und Fristen.

Umtauschpflicht für alte Führerscheine vor 2013

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden. Das betrifft sowohl die grauen als auch die rosa Führerscheine, die weißen der DDR und auch frühe Dokumente im Scheckkarten-Format. Durch diesen Umtausch sollen die nationalen Regelungen vereinheitlicht und das Durcheinander der verschiedenen europäischen Dokumente beendet werden. Zudem sind die neuen Führerscheine im Scheckkarten-Format deutlich schwerer zu fälschen.

Durch den Umtausch des alten Führerscheins in den neuen EU-Führerschein wird das Ziel verfolgt, die nationalen Regelungen zu vereinheitlichen und das bisherige Durcheinander von über 110 verschiedenen europäischen Dokumenten zu beenden. Zusätzlich bieten die neuen Führerscheinkarten einen deutlich höheren Fälschungsschutz, was die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht.

Fristen für Umtausch von Führerscheinen vor 1999 festgelegt

Personen, die ihren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 erhalten haben, müssen ihren Führerschein entsprechend ihrem Geburtsjahr umtauschen. Dieser Umtausch muss bis zum 19. Januar 2022 für Personen mit Geburtsjahren von 1953 bis 1958 erfolgen, bis zum 19. Januar 2023 für Personen mit Geburtsjahren von 1959 bis 1964 und so weiter. Es ist wichtig, die Umtauschfristen einzuhalten, um Bußgelder zu vermeiden und die Fahrerlaubnis aufrechtzuerhalten.

  • Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen
  • Personen, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen
  • Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen
  • Personen, die 1971 oder später geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen
  • Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen

Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr des Dokuments entscheidend. Das bedeutet, dass je nachdem, wann der Führerschein ausgestellt wurde, unterschiedliche Umtauschfristen gelten. Es ist wichtig, diese Fristen im Blick zu behalten, um den Führerschein rechtzeitig umtauschen zu lassen und mögliche Strafen zu vermeiden.

  • Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden
  • Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden
  • Führerscheine, die zwischen 2005 und 2007 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2028 umgetauscht werden
  • Personen, deren Führerschein im Jahr 2008 ausgestellt wurde, müssen diesen bis zum 19. Januar 2029 umtauschen
  • Führerscheine, die im Jahr 2009 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2030 umgetauscht werden
  • Personen, deren Führerschein im Jahr 2010 ausgestellt wurde, müssen diesen bis zum 19. Januar 2031 umtauschen
  • Führerscheine, die im Jahr 2011 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2032 umgetauscht werden
  • Führerscheine, die zwischen dem Ausstellungsjahr 2012 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden

Neue Regelung: Pkw- und Motorradführerscheine 15 Jahre gültig

Nach Ablauf der 15-jährigen Gültigkeitsdauer müssen sowohl Pkw- als auch Motorradführerscheine erneuert werden, um die persönlichen Daten auf dem Dokument zu aktualisieren. Besonders das Foto wird im Rahmen der Erneuerung aktualisiert, um sicherzustellen, dass es dem aktuellen Aussehen des Fahrerlaubnisinhabers entspricht.

Nach dem Umtausch des alten Führerscheins in den neuen EU-Führerschein ist es nicht erforderlich, die Fahrprüfung erneut abzulegen. Stattdessen genügt es, den neuen Führerschein beim zuständigen Amt zu beantragen.

Umtausch des Führerscheins: Möglichkeiten bei Führerscheinstelle und Einwohnermeldeamt

Der Umtausch des Führerscheins kann entweder bei der örtlichen Führerscheinstelle oder beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. In vielen Gemeinden steht ein digitaler Behördenfinder zur Verfügung, der Auskunft über den Umtauschprozess gibt. Der Antrag auf den neuen Führerschein kann dann direkt im Amt gestellt werden.

Erforderliche Passfoto-Größe: 45 x 35 mm im Hochformat

  • Für den Führerschein-Umtausch wird ein aktuelles, biometrisches Passfoto im Hochformat benötigt, das die Größe 45 x 35 mm hat
  • Zur Identifizierung benötigte Dokumente
  • Der Umtausch erfordert das Original des alten Führerscheins

Wenn Sie Ihren Führerschein vor 1999 erhalten haben und er von einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde, müssen Sie beim Umtausch eine Karteikartenabschrift der Behörde vorlegen, die den Führerschein zuletzt ausgestellt hat. Dies dient dazu, die Informationen über Ihre Fahrerlaubnis zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle relevanten Daten korrekt übertragen werden.

  • Um die Abschrift zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und sie dann zum Umtausch mitbringen!

Kosten für den Führerscheintausch: zwischen 25 und 30 Euro

Für den Umtausch des Führerscheins in den neuen EU-Führerschein wird eine Gebühr zwischen 25 und 30 Euro erhoben. Die genaue Höhe der Gebühr variiert je nach Bundesland. In Hamburg und Baden-Württemberg beträgt die Gebühr 25 Euro, während in einigen anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, 29 Euro verlangt werden. Zusätzlich zu dieser Gebühr müssen auch die Kosten für das biometrische Foto getragen werden.

Kein Bußgeld bei abgelaufenem Pkw- oder Motorradführerschein

Das Fahren mit einem abgelaufenen Pkw- oder Motorradführerschein stellt keine strafbare Handlung dar und führt nicht automatisch zu einem Bußgeldverfahren. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt gültig, lediglich das Dokument ist nicht mehr aktuell.

Wenn Sie die Umtauschfrist für Ihren Führerschein verpassen, müssen Sie mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Zusätzlich erhalten Sie eine Aufforderung, sich um die Verlängerung Ihres Führerscheins zu kümmern. Es ist wichtig, diese Aufforderung ernst zu nehmen und den Umtausch rechtzeitig vorzunehmen, um Strafen zu vermeiden.

Keine erneute Prüfung oder Untersuchung beim Führerschein-Umtausch vorgesehen

Beim Umtausch des Führerscheins in den neuen EU-Führerschein ist keine erneute Prüfung oder Untersuchung erforderlich, wie es beim Neuantrag für den normalen Pkw-Führerschein oder den Motorradführerschein der Fall ist. Dies bedeutet, dass die Fahrerlaubnis im bisherigen Umfang erhalten bleibt und keine zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden müssen.

Im Zuge des Umtauschs des Führerscheins besteht die Möglichkeit, dass die Behörden eine Gesundheitsprüfung anfordern. Diese Prüfung wird durchgeführt, wenn offensichtliche körperliche oder geistige Beeinträchtigungen des Antragstellers während des Umtauschvorgangs im Amt festgestellt werden. Dadurch sollen potenzielle Risiken im Straßenverkehr vermieden werden und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.

Fahrerlaubnis bleibt erhalten: Änderungen bei Führerscheinklassen beachten

Die Fahrerlaubnis behält trotz des Umtauschs in den neuen EU-Führerschein ihren bisherigen Umfang bei. Es gibt jedoch Einschränkungen für bestimmte Führerscheinklassen, wie zum Beispiel die alte Klasse 3. Inhaber von Bus- und Lkw-Führerscheinen müssen sich zudem mit den neuen Regelungen vertraut machen, da sich auch hier Änderungen ergeben haben.

Besitzer eines alten Führerscheins sollten jetzt den Umtausch in den neuen EU-Führerschein planen, da die nächste Frist im Januar 2024 abläuft. Es ist wichtig, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, um mögliche Strafen zu vermeiden und von den Vorteilen des neuen Führerscheins zu profitieren. Der Umtausch kann bei der örtlichen Führerscheinstelle oder beim Einwohnermeldeamt erfolgen und ist relativ unkompliziert. Eine Gebühr von ca. 25-30 Euro wird für den Umtausch fällig.

Klasse 3 Inhaber dürfen Pkw und Pkw mit Anhänger fahren

Personen, die einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzen, haben die Berechtigung, Fahrzeuge der aktuellen Führerscheinklassen B und BE zu fahren. Dies umfasst Pkw sowie Pkw mit Anhänger, solange das Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 3,5 t beträgt.

Vorteile für Klasse-3-Inhaber: Lkw- und Motorradfahren erlaubt

Personen, die ihren Autoführerschein Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erworben haben, haben den Vorteil, dass sie sowohl Lkw als auch Motorräder fahren dürfen. Diese Berechtigung hängt auch vom Alter des Führerscheininhabers ab. Alle Inhaber der Klasse-3-Fahrerlaubnis erhalten die Berechtigung, Fahrzeuge der Klasse C1 (Lkw bis 7,5 t) und C1E (Lkw bis 7,5 t plus Anhänger bis 12 t Gesamtgewicht) zu fahren.

Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 hatten Fahrer die Möglichkeit, Gespanne mit einem Gesamtgewicht von bis zu 18,75 t zu führen. Ab sofort wird diese Berechtigung zur Lkw-Klasse CE gezählt, die alle fünf Jahre erneuert werden muss. Damit wird eine klare Regelung geschaffen und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht.

Personen, die über 50 Jahre alt sind und Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 18,75 Tonnen führen möchten, müssen die Berechtigung zur Führung dieser Fahrzeuge beantragen. Hierfür ist es erforderlich, die Schlüsselnummer CE79 anzufordern und einen Gesundheits- sowie Sehtest nachzuweisen.

Klasse-3-Inhaber dürfen Kleinkrafträder der Klasse AM fahren

Personen, die im Besitz der Klasse 3 sind, haben die Berechtigung, Kleinkrafträder der Klasse AM zu fahren. Dabei dürfen die Verbrennermodelle einen maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern haben, während E-Zweiräder eine Dauer-Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten dürfen. Die Geschwindigkeit ist bei beiden Varianten auf höchstens 45 km/h begrenzt.

Personen, die vor dem 1. April 1980 ihren Führerschein der Klasse 3 erworben haben, sind berechtigt, Kleinkrafträder der heutigen Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern zu fahren. Dies ermöglicht ihnen eine größere Flexibilität und Freiheit bei der Wahl ihres Zweirads, da sie nicht auf Motorräder mit einem höheren Hubraum beschränkt sind.

Umtausch alter Führerschein: Klasse L für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Beim Umtausch des alten 3er-Führerscheins erhalten die Besitzer auch die Klasse L, die ihnen ermöglicht, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge wie Zugmaschinen und Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h zu fahren. Diese Fahrzeuge dienen landwirtschaftlichen Zwecken und können auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Flurfahrzeuge umfassen, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten.

Gleiche Tauschfristen für Motorrad- und Pkw-Führerschein der Klasse 1

Die Tauschfristen für ehemalige Motorradführerscheine der Klasse 1 sind identisch mit denen des Pkw-Führerscheins. Beim Umtausch wird der Motorradführerschein ähnlich wie die Klasse 3 in verschiedene Klassen aufgeteilt.

Wer vor dem 1. Januar 1989 den Klasse-1-Führerschein erworben hat, darf eine Vielzahl von Fahrzeugen fahren. Dazu gehören alle Motorräder, dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW. Zudem dürfen auch 125er-Motorräder bzw. solche mit einer Leistung von bis zu 11 kW gefahren werden. Für Leichtkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, unabhängig davon, ob sie einen Verbrennungsmotor oder einen Elektromotor haben, gilt ebenfalls die Berechtigung. Und schließlich beinhaltet der Klasse-1-Führerschein auch die Klasse L, die das Fahren von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen erlaubt.

Motorradführerschein Klasse A muss getauscht werden – ohne Prüfung

Der Motorradführerschein der Klasse A muss im Rahmen des Umtauschs in den neuen EU-Führerschein ebenfalls erneuert werden. Die Gültigkeit des neuen Führerscheins beträgt wie bei den anderen Klassen auch 15 Jahre. Es ist jedoch keine erneute Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Der Umtausch bietet die Möglichkeit, das Dokument zu aktualisieren und das persönliche Foto zu erneuern, ohne zusätzliche Prüfungen abzulegen.

Lkw-Fahrerlaubnis befristet: Verlängerung nach dem 50. Lebensjahr nötig

Die Klassen C1 und C1E für Lkw-Fahrerlaubnisse sind zeitlich begrenzt und gelten in der Regel bis zum 50. Lebensjahr. Nach diesem Zeitpunkt muss die Fahrerlaubnis verlängert werden, um weiterhin Lkw fahren zu dürfen.

Um die Gültigkeit von C1- und C1E-Führerscheinen zu verlängern, müssen Fahrer eine Gesundheitsuntersuchung und einen augenärztlichen Test absolvieren. Für Führerscheine, die nach der ersten Verlängerung ausgestellt wurden, beträgt die Gültigkeitsdauer nur noch fünf Jahre. Eine Ausnahme bilden Fahrer, die ihren alten Klasse-3-Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 umgeschrieben haben – sie können die Klassen C1 und C1E unbefristet nutzen.

Besitzer eines alten Führerscheins der Klasse 2 genießen den Vorteil, dass sie bis zum 50. Lebensjahr ohne ärztliche Untersuchung die Führerscheinklassen behalten dürfen. Nach diesem Zeitpunkt müssen sie alle fünf Jahre eine Verlängerung beantragen.

Kosten für Lkw-Führerschein-Verlängerung: 150-200 Euro und höhere Strafen

Die Verlängerung des Lkw-Führerscheins erfordert neben den notwendigen Untersuchungen auch eine finanzielle Investition von etwa 150 bis 200 Euro. Es ist wichtig zu beachten, dass die Strafen für das Fahren mit einem abgelaufenen Lkw-Führerschein deutlich höher sind als beim Pkw-Führerschein. Die Justiz macht hierbei keinen Unterschied, ob der Fahrer zuvor eine Fahrerlaubnis besessen hat oder nicht. Die Konsequenzen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu einer möglichen Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Wenn jemand vergessen hat, seinen Führerschein rechtzeitig zu verlängern, besteht die Möglichkeit, dies innerhalb weniger Wochen oder Monate nachzuholen. Während dieses Zeitraums darf die Person jedoch keinen Lkw fahren. Sollte der Führerschein über mehrere Jahre abgelaufen sein, besteht die Möglichkeit, dass eine erneute Prüfung erforderlich ist.

Verlängerung von Bus-Führerscheinen nach fünf Jahren erforderlich

Busfahrer mit den Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE müssen alle fünf Jahre ihren Führerschein erneuern. Dies beinhaltet die Vorlage eines Passbildes, eines augenärztlichen Gutachtens, einer Bescheinigung über körperliche und geistige Eignung sowie den erfolgreichen Abschluss eines Funktions- und Leistungstests.

Wer es versäumt, den Führerschein rechtzeitig zu verlängern, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen. Es ist daher wichtig, die Verlängerungsfristen im Blick zu behalten und rechtzeitig die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Vereinheitlichung der nationalen Regelungen: Vorteile des Führerschein-Umtauschs

Durch den Umtausch des alten Führerscheins in den neuen EU-Führerschein werden nationale Regelungen vereinheitlicht, was zu einer klaren und einheitlichen Handhabung in ganz Europa führt. Zudem wird das Durcheinander der verschiedenen europäischen Dokumente beendet und durch die neuen Karten im Scheckkarten-Format wird die Fälschungssicherheit erhöht.

Der Umtausch des Führerscheins gestaltet sich unkompliziert und kann sowohl bei der örtlichen Führerscheinstelle als auch beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Die neuen Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen anschließend erneuert werden. Dabei entfällt die Notwendigkeit einer erneuten Fahrprüfung. Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf einen Betrag zwischen 25 und 30 Euro.

Wenn die Umtauschfrist für den Führerschein verpasst wird, muss mit einem Ordnungsgeld von 10 Euro gerechnet werden. Die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin gültig und behält ihren bisherigen Umfang bei. Allerdings gibt es Einschränkungen für geänderte Führerscheinklassen. Besitzer der alten Klasse 3 haben jedoch die Berechtigung, Fahrzeuge der aktuellen Führerscheinklassen B und BE zu fahren.

Durch den Umtausch des Führerscheins haben Fahrer die Möglichkeit, zusätzliche Berechtigungen zu erwerben, wie beispielsweise die Erlaubnis zum Fahren von Lkw oder motorisierten Zweirädern. Es ist jedoch wichtig, den Lkw-Führerschein rechtzeitig zu verlängern, um Strafen zu vermeiden, da die Verlängerung mit Kosten verbunden ist.

Bus-Führerscheine müssen regelmäßig verlängert werden, ähnlich wie andere Führerscheinklassen. Der Umtausch des Führerscheins in den neuen EU-Führerschein bringt zahlreiche Vorteile mit sich, darunter eine einheitliche Regelung in ganz Europa. Durch den Umtausch werden nationale Regelungen vereinheitlicht und das Durcheinander der verschiedenen europäischen Dokumente beendet. Busfahrer profitieren von einem einfachen Verfahren zur Verlängerung ihres Führerscheins und können weiterhin ihren Beruf ausüben.

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