Unternehmen profitieren: Höhere Bemessungsgrundlage und attraktive Förderquoten

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Die Forschungszulage, ein wesentlicher Bestandteil des Wachstumschancengesetzes, bietet Unternehmen erhebliche Vorteile. Die geplante Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro ermöglicht es Unternehmen, mehr Mittel für ihre Forschungsprojekte zu erhalten. Dies unterstützt die Unternehmen dabei, ihre Innovationsvorhaben voranzutreiben und ihre Position am Markt zu stärken.

Erweiterter Förderumfang: Sachkosten können nun auch gefördert werden

Die Bemessungsgrundlage ist ein entscheidender Aspekt der steuerlichen Forschungsförderung. Durch die neuen Regelungen besteht nun die Möglichkeit, dass sie bis zu 10 Mio. Euro betragen kann. Diese erhöhte Bemessungsgrundlage ermöglicht es Unternehmen, eine größere Förderung zu erhalten und ihre Forschungsprojekte besser zu finanzieren. Dabei werden 25 bzw. 35 Prozent der Bemessungsgrundlage als Steuergutschrift gefördert, abhängig von der Unternehmensgröße und -art.

  • Im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 01.07.2020 können Unternehmen eine Bemessungsgrundlage von bis zu 2 Mio. Euro für förderfähige Aufwendungen erzielen
  • Zwischen dem 30.06.2020 und dem Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes können Unternehmen förderfähige Aufwendungen vornehmen, die eine maximale Bemessungsgrundlage von 4 Mio. Euro haben dürfen
  • Nach dem Tag des neuen Gesetzes können Unternehmen förderfähige Aufwendungen in Höhe von maximal 10 Millionen Euro als Bemessungsgrundlage verwenden

Bisher wurden nur 10 Prozent der Mittel der Forschungszulage genutzt, obwohl diese für Unternehmen verfügbar waren. Diese Tatsache wurde im Deutschen Bundestag diskutiert, wo auch neue Regelungen zur Forschungszulage präsentiert wurden. Bundesfinanzminister Christian Lindner betonte, dass die Nutzung der Forschungszulage in den letzten Jahren langsam gestiegen sei. Die neuen Regelungen sollen die Nutzung der steuerlichen Forschungsförderung optimieren und eine „Full-Flavor-Variante“ der Forschungszulage schaffen, um die Potenziale vollständig auszuschöpfen.

Steuerliche Forschungsförderung wird attraktiver durch erhöhte Bemessungsgrundlage

  1. Mit der Anhebung der Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro erhalten Unternehmen eine erhebliche finanzielle Unterstützung für ihre Forschungsprojekte. Dies ermöglicht eine umfassendere Umsetzung von innovativen Ideen und steigert die Innovationskraft der Unternehmen
  2. Die Förderquoten der steuerlichen Forschungsförderung sind attraktiv und bieten Unternehmen finanzielle Vorteile. Die Höhe der Forschungszulage beträgt in der Regel 25 Prozent der Bemessungsgrundlage und kann für kleine und mittlere Unternehmen auf 35 Prozent erhöht werden
  3. Der erweiterte Förderumfang der Forschungszulage umfasst nun auch die Förderung von Sachkosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Unternehmen können dadurch ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben umfassend finanzieren und umsetzen
  4. Die Forschungszulage unterstützt Unternehmen dabei, zusätzliches Wissen durch die Übernahme von Personalkosten und Sachkosten zu generieren. Dies hat einen positiven Einfluss auf die heimische Wertschöpfung und fördert die Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft

Die neuen Regelungen zur Forschungszulage bieten Unternehmen zahlreiche Vorteile. Durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro können sie eine größere Förderung erhalten, was dazu führt, dass sie ihre Forschungsprojekte umfassender finanzieren können. Die attraktiven Förderquoten von 25 bzw. 35 Prozent machen die steuerliche Forschungsförderung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen interessant. Zusätzlich können nun auch Sachkosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gefördert werden, was Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt.

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