Ein kürzlich erfolgtes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) betrifft ein Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google. Die Kläger forderten von Google, bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen zu zeigen und die Verwendung der Artikel-Fotos als Vorschaubilder einzustellen. Diese Artikel wurden auf einer US-amerikanischen Webseite veröffentlicht und kritisierten das Anlagemodell der Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, für die der Kläger verantwortlich war oder an denen er beteiligt war. Die Klägerin, seine Lebensgefährtin und Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war ebenfalls Gegenstand der kritischen Berichterstattung. Die Betreiberin der Webseite stand unter dem Verdacht, Unternehmen erpresst zu haben.