Im Vorfeld der Justizministerkonferenz in Bayern mobilisiert die Bundesrechtsanwaltskammer zusammen mit den Länderkammern gegen Pläne, Versicherern entgeltliche Rechtsdienstleistungen anzubieten. Laut BRAK würde eine derartige Regelung systemische Interessenkonflikte erzeugen, da Rechtsschutzversicherer gleichzeitig Deckungszusagen prüfen und juristische Beratung erbringen. Die Anwaltschaft fordert eine eindeutige Ablehnung auf Bundesebene und unterstreicht, dass nur unabhängige Anwältinnen und Anwälte eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung im Sinne der Verbraucher gewährleisten können.
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Organisatorische Trennung innerhalb Versicherer verhindert Interessenkonflikte laut BRAK nicht
Während der 96. JuMiKo in Bayern protestieren die Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern gegen die Absicht Bayerns, rechtliche Beratung durch Rechtsschutzversicherer durchführen zu lassen. Sie sehen darin eine Aushöhlung des Rechtsdienstleistungsgesetzes und eine Bedrohung der anwaltlichen Unabhängigkeit und Neutralität. Die Vermischung von Versicherungsträgern und Beratungsleistungen schaffe zwangsläufig Interessenkonflikte. Verbraucher würden einem undurchsichtigen Verfahren ausgeliefert und könnten wesentlichen Schutzmechanismen beraubt werden, was Vertrauen erschüttert.
Wirtschaftliche Motivation der Versicherer kollidiert fundamental mit berufsrechtlicher Unabhängigkeit
Rechtsschutzversicherer agieren profitgetrieben und optimieren ihr Geschäftsmodell durch Senkung der Leistungen und Erhöhung der Prämien. Die Bundesrechtsanwaltskammer hebt hervor, dass die Vereinheitlichung von Deckungsprüfung und Rechtsberatung im selben Haus systemische Interessenskollisionen garantiert. Entscheidet der gleiche Versicherer über Deckung und Beratung, stehen dessen Ertragsinteressen im Vordergrund. Diese duale Rolle bleibt für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer weitgehend intransparent und gefährdet den Verbraucherschutz.
Rechtsschutzversicherer priorisieren Kosteneinsparung häufig über faire Rechtsberatung für Mandantinnen
Versicherer blockieren häufig die Zusage zur Kostenübernahme, obwohl Anwältinnen und Anwälte eine rechtliche Prüfung angestoßen haben. Mandantinnen und Mandanten müssen insbesondere gerichtliche Entscheidungen herbeiführen, um endgültige Deckungszusage zu erwirken. Die berufsrechtlichen Vorgaben der Rechtsanwaltschaft gewährleisten im Gegensatz dazu eine unabhängige Beratung frei von wirtschaftlicher Einflussnahme. Würde die Beratung in die Strukturen von Versicherungsunternehmen integriert, entstünden systemische Interessenkonflikte, die Verbraucherinnen und Verbraucher massiv benachteiligen. Aufklärung und Verantwortlichkeit würden außerhalb berufsrechtlicher Standards.
Ein systemischer Interessenkonflikt ist garantiert, wenn Versicherer Beratung übernimmt
Wessels unterstreicht, dass der Vorschlag, Beratungsfunktionen sowie Deckungsprüfungen bei Rechtsschutzversicherern zu konzentrieren, die unvermeidbaren Interessenkonflikte in Versicherungsunternehmen sogar verstärken und die Mandanten benachteiligen würde. Er weist darauf hin, dass eine rein räumliche oder organisatorische Trennung solche Konflikte nicht beseitige. Da Versicherer ökonomisch handeln, würden sie stets ihre eigenen Ziele über die rechtlichen Ansprüche ihrer Versicherten stellen und Verbraucherschutz abwägen.
Anwaltschaft schützt nachdrücklich dauerhaft Mandanteninteressen gegen wirtschaftliche Versicherungsstrategien erfolgreich
Gemeinsam setzen BRAK und die regionalen Kammern ein deutliches Zeichen für die Autonomie der anwaltlichen Beratung. Sie fordern Transparenz bei der Abwägung gegensätzlicher Interessen und verlässlichen Schutz der Verbraucher. Mandanten bleiben vor willkürlichen Kostenverweigerungen geschützt, da die berufsrechtlichen Normen strikt beachtet werden. Mit diesem geschlossenen Widerstand wird nicht nur der hohe Qualitätsanspruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes erhalten, sondern auch das Vertrauen in die unabhängige Rechtsvertretung nachhaltig gestärkt.

