Gelockerte Garantievorgaben erlauben signifikant höhere Renditen bei geförderter Altersvorsorge

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Um die Akzeptanz der geförderten Altersvorsorge zu steigern, sieht der Entwurf ein verpflichtendes Beratungsprotokoll vor, das individuell auf die Lebensphase der Versicherten zugeschnitten ist. Dabei werden Finanzberater verpflichtet, Risiken, Kosten und Renditechancen anhand vordefinierter Parameter zu erläutern und dokumentieren. Eine digitale Signatur sichert die Nachvollziehbarkeit. Durch Schulungszertifikate und Qualitätskontrollen für Berater soll die Beratungsqualität erhöht werden, um fundierte, transparente und vertrauenswürdige Entscheidungen zu ermöglichen. effizient nachhaltig sicher umfassend verständlich

Vereinfachter Zugang und klare Produkte stärken Vertrauen in Vorsorgeoptionen

Der Bundesfinanzminister hat einen Referentenentwurf zur Überarbeitung der Riester-Rente vorgelegt, der eine einfache Zusatzrente mit garantierten Mindestrenten und höheren Renditechancen vorsieht. GDV-Hauptgeschäftsführer Asmussen lobt das Konzept als Basis für eine zukunftsorientierte private Altersvorsorge, die Transparenz, Kosteneffizienz und Kapitalmarktbeteiligung vereint. Die Reform schlägt vereinfachte Antragsprozesse, digitale Verwaltung und flexible Auszahlungsoptionen bis ins hohe Alter vor. Versicherte erhalten so ein verständliches Vorsorgeprodukt mit belastbarem Schutz und nachhaltigem Wachstumspotenzial inklusive umfassend günstiger Konditionen.

Reformvorhaben führt befristete Rentenauszahlungen bis inklusive 85 Lebensjahre ein

Der Entwurf für eine Modernisierung der privaten Rentenförderung sieht vor, zusätzlich zur traditionellen lebenslangen Rentenzahlung eine befristete Variante bis zum 85. Lebensjahr anzubieten. Diese Möglichkeit soll es den Versicherten erlauben, ihre Auszahlungsphase flexibel und bedarfsorientiert zu gestalten. Ein Teil des Kapitals kann hierfür chancenorientiert investiert werden, um von langfristigen Marktentwicklungen zu profitieren. Ziel ist es, die Rentenstrategien individueller und zugleich marktgerecht auszurichten, ohne die Grundabsicherung zu gefährden streng kalkuliert gerecht.

Flexibilisierte Garantiebedingungen erlauben höhere Aktienquoten für bessere langfristige Altersrendite

Statt der bisher üblichen vollständigen Beitragsgarantie erfolgt künftig nur noch eine Mindestabsicherung bestimmter Anteile. Das freiwerdende Kapital wird in renditestarke Anlageklassen wie Aktien, internationale Wachstumsfonds und thematische ETFs umgeschichtet. Dieser Mechanismus erhöht das langfristige Renditepotenzial deutlich, sodass Rentenzahlungen aus dem geförderten Vorsorgemodell ansteigen können. Die garantierte Komponente liefert dabei eine verlässliche Basisrente, wodurch das Modell eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Renditechance erreicht.

GDV warnt vor finanzieller Not: Rentenzahlungen stoppen mit 85

Laut GDV könnten die staatlich geförderten Auszahlungen in der Riester-Rente mit Vollendung des 85. Lebensjahres eingestellt werden, was Versorgungslücken zur Folge hätte. Daten der Lebenserwartung belegen, dass rund 50 Prozent der Männer und etwa 66 Prozent der Frauen nach dem 66. Lebensjahr älter als 85 Jahre werden. Viele Versicherte würden dann ohne ergänzende Einkünfte dastehen. Ein Rentenschutz bis zum Lebensende ist daher unerlässlich, um eine gesicherte Altersversorgung zu garantieren und sicherzustellen.

GDV verlangt Garantien für Riester-Nachfolgeprodukte zur nachhaltigen Vertrauensbildung unbedingt

Der GDV warnt, dass ein Standarddepot ohne garantierte Mindestleistung das Vertrauen in private Altersvorsorge untergräbt. Eine verlässliche Rentengarantie ist laut Verband entscheidend, um dem Versicherten ein planbares Einkommen auch bei Marktturbulenzen zu sichern. Ein Produkt, das ausschließlich auf Anlagechancen setzt, entziehe sich dieser Verantwortung und könne im ungünstigen Marktumfeld erhebliche Versorgungsdefizite verursachen. Mindestgarantien bleiben daher laut GDV unerlässliche Bausteine für eine solide Altersvorsorge. Dies bekräftigt die Forderung nach Garantieanteilen dringend.

Vereinfachte Prozesse sollen Verwaltungsaufwand der geförderten Altersvorsorge drastisch reduzieren

Der Entwurf fördert die Digitalisierung der privaten Altersvorsorge durch verpflichtende elektronische Bereitstellung von Vertragsdokumenten und standardisierten Produktdatenblättern. Online-Tools für Risiko- und Renditeberechnungen sowie automatisierte Abschlussprozesse sollen den Zugang erleichtern. Versicherer werden angehalten, digitale Plattformlösungen und Schnittstellen für Robo-Advisor zu entwickeln. Diese Maßnahmen steigern Transparenz, senken Transaktionskosten und ermöglichen geringere Einsteigerhürden. Gleichzeitig bleiben garantierte Mindestleistungen und flexible Auszahlungsoptionen bis zum 85. Lebensjahr integraler Bestandteil der Produktstruktur. Der Vorschlag setzt digitale Standards.

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