Kanzleiunabhängige Beratung statt Versicherervereinheitlichung sichert dauerhaft Mandantenschutz und Qualität
Im Vorfeld der Justizministerkonferenz in Bayern mobilisiert die Bundesrechtsanwaltskammer zusammen mit den Länderkammern gegen Pläne, Versicherern entgeltliche Rechtsdienstleistungen anzubieten. Laut BRAK würde eine derartige Regelung systemische Interessenkonflikte erzeugen, da Rechtsschutzversicherer gleichzeitig Deckungszusagen prüfen und juristische Beratung erbringen. Die Anwaltschaft fordert eine eindeutige Ablehnung auf Bundesebene und unterstreicht, dass nur unabhängige Anwältinnen und Anwälte eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung im Sinne der Verbraucher gewährleisten können.

