Neue EU-Führerscheine: Umtauschfrist und Vorteile im Überblick
Gemäß der dritten Führerscheinrichtlinie der EU müssen alle Auto- und Motorrad-Führerscheine bis spätestens Januar 2033 in den neuen EU-Führerschein im Scheckkarten-Format umgetauscht werden. Die nächste Umtauschfrist endet am 19. Januar 2023 und betrifft Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Es ist interessant zu wissen, dass der Umtausch auch vor der Frist freiwillig erfolgen kann. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Bedingungen und Fristen.

