Steuervorteile durch Verwerfung des Gestaltungsmissbrauchs gefährdet

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In Deutschland kommt es häufig vor, dass nahestehende Personen oder Unternehmen Liefer- und Leistungsbeziehungen eingehen. Dabei spielen Steuervorteile eine wichtige Rolle. Insbesondere beim Verkauf von Immobilien an die nachfolgende Generation ergeben sich neue Möglichkeiten zur Abschreibung.

Immobilienverkauf an Kinder: Steuerliche Vorteile durch Abschreibungen

Eine gängige Methode zur Steueroptimierung ist der Verkauf von langfristig gehaltenen Mietwohnungen an die Kinder. Dadurch erhalten diese zukünftige Mieteinnahmen und können von den damit verbundenen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren. Wenn die Immobilien länger als zehn Jahre gehalten wurden, können sie steuerfrei verkauft werden, was die Grundstücksspekulationsteuer umgeht. Die nächste Generation kann dann das gesamte Abschreibungsvolumen bis zum aktuellen Verkehrswert steuerlich geltend machen.

Geschäfte zwischen fremden Dritten und nahen Angehörigen unterliegen unterschiedlichen Regelungen im Steuerrecht, die sorgfältig beachtet werden müssen. Es ist von großer Bedeutung sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen vollständig und korrekt umgesetzt werden, da die Finanzverwaltung diese genau prüft. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster verdeutlicht erneut, welche Hürden zu nehmen sind, um die gewünschte steuerliche Anerkennung zu erreichen.

Es wurde jedoch festgestellt, dass die Beteiligten den Geldfluss nicht tatsächlich stattfinden ließen, sondern den Kaufpreis als Schenkung übertrugen.

Nach Abschluss des Kaufvertrags beschlossen die Eltern, den Kindern den Kaufpreis zu schenken. Das Finanzamt deckte diesen Vorgang auf und das Gericht wertete es als Gestaltungsmissbrauch. Die Richter waren der Ansicht, dass es sich nicht um einen entgeltlichen Verkauf handelte, sondern um eine Schenkung der Immobilie. Da die Kinder wirtschaftlich nicht durch den Kaufpreis belastet waren, konnten sie auch keine neuen Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Cirsten Schulz, Steuerberaterin bei Ecovis, zieht das Fazit, dass die Gestaltung des Immobilienverkaufs an die Kinder grundsätzlich als gelungen betrachtet werden kann. Allerdings wurde festgestellt, dass die Durchführung nicht vollständig konsequent erfolgte. Ein positiver Aspekt für die Kinder war jedoch, dass sie im Rahmen der Grundstücksumschreibung die noch nicht abbezahlten Schulden der Eltern übernehmen konnten, was als steuermindernde Anschaffungskosten berücksichtigt wurde.

Das Urteil macht deutlich, dass es von großer Bedeutung ist, dass die Vereinbarungen bei Geschäften zwischen Angehörigen vollständig eingehalten werden, um die gewünschten steuerlichen Vorteile zu erzielen. Wenn die Gestaltung missbraucht wird, werden die Steuervorteile nicht anerkannt und es können Nachteile für alle Beteiligten entstehen.

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